Breeweg 42 I 26188 Edewecht I 04405/4350 I edo@ewe.net     
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Schulordnung


 

Schulordnung der Edewechter Oberschule                     

                

Liebe Schülerinnen und Schüler!

1. Wir gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um. Dies gilt sowohl im persönlichen Kontakt als auch online, z.B. über das schulische Intranet und soziale Netzwerke. Zum respektvollen Umgang gehört auch eine angemessene und ruhige Kommunikation. Brüllen und Schreien stört andere und soll unterbleiben.

2.         Die erste Stunde beginnt um 07:55 Uhr. Es ist daher unbedingt notwendig, dass ihr alle bis 07:50 Uhr auf dem Schulgelände angekommen seid, damit ihr nach dem ersten Klingelzeichen zu Euren Unterrichtsträumen gehen könnt. Haltet euch bis dahin auf dem Schulhof auf. Schüler, die zur 2. Unterrichtsstunde kommen, halten sich bis Unterrichtsbeginn bitte auch im Freien auf.

3.         In den Pausen (09:25 – 09:55 Uhr / 11:25 – 11:40 Uhr/13.10 – 14.00 Uhr) werden die Unterrichtsräume abgeschlossen. Alle gehen bitte nach Möglichkeit zwecks Erholung nach draußen auf den Hof. Ein Aufenthalt auf den Fluren und in den Treppenhäusern ist nicht gestattet.

4.         Keiner darf das Schulgelände verlassen, es sei denn, er/sie hat eine ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft. Die Grenzen des Schulgeländes sind durch weiße Linien markiert. Zwischen den Gebäudeteilen C und FT ist mit Ausnahme der bereitgestellten Sitzflächen kein Pausenbereich.

5.         Das Rauchen auf dem Schulgelände, sowie der Konsum von Alkohol und anderen Drogen oder Rauschmitteln sind ausnahmslos verboten.

6. Die Gesamtkonferenz (Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte) der Schule legt großen Wert auf gesunde Ernährung und hat sich gegen den Konsum von Energy-Drinks und zuckerhaltigen Getränken ausgesprochen. Bringt euch daher Wasser mit zur Schule!

7.         Die Toilettenanlagen sind nur zu ihrem ursprünglichen Zweck zu benutzen. Haltet sie daher sauber und ordentlich! Toilettengänge sind vorrangig in den Pausen zu erledigen. Sind sie doch einmal in den Stunden erforderlich, verbleibt das Handy beim unterrichtenden Lehrer.

8.         Die EDO ist eine schöne und saubere Schule mit gepflegten Außenanlagen. Bitte haltet alles ebenso sauber. Euer Abfall gehört in die aufgestellten Mülleimer. Müll von Imbissen aus der Umgebung wird bitte dort entsorgt. Achtet auch darauf, dass kein Müll auf den Wegen und den Grundstücken von Nachbarn entsorgt wird.

9.         Falls ihr krank seid, bittet eure Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, euch morgens telefonisch in der Schule zu entschuldigen und die schriftliche Mitteilung nachzureichen. Unterrichtsbefreiungen aus besonderen Gründen (Härtefall) müssen eine Woche im Voraus schriftlich beantragt werden.

10.       Mitbringen/Benutzen von Gegenständen:

a) Das Mitbringen von Waffen und/oder Geräten, die als Waffe benutzt werden können, ist verboten. Verboten ist auch die Mitnahme und Verwendung von Feuerwerk oder explosiven Stoffen.

b) Teure, luxuriöse Geräte lasst ihr besser zu Hause. Es besteht kein Versicherungsschutz für derartige Geräte. Und alle Gegenstände, mit denen man sich selbst oder andere verletzen könnte, müssen ebenfalls zu Hause gelassen werden.

11.       Auch das Schneeballwerfen oder z. B. das Spielen mit Frisbeescheiben zu gefährlich und deswegen auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

12.       Handys, Tablets und Smartwatches dürfen während der Unterrichtszeit nur dann genutzt werden, wenn die Lehrkraft dies für den Unterricht gestattet, dies gilt insbesondere für Klassenarbeiten und Prüfungen. Bei Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen (Film-/Tonaufnahmen Dritter ohne Zustimmung, verbotene oder jugendgefährdende Inhalte) kann das Gerät bis zum Ende des Schultages eingezogen werden. In schweren Fällen werden die Eltern informiert und die Schule behält sich ein generelles Nutzungsverbot für die betreffende Person vor.

13.       Bei Unfällen auf dem direkten Weg zur Schule, während der Unterrichts- und Pausenzeit und auf dem direkten Weg nach Hause seid ihr versichert. Ihr müsst allerdings derartige Unfälle sofort im Schulsekretariat melden.

14.       Es gehört zur gesellschaftlichen Kompetenz einer Person, sich für einen Anlass oder eine Situation passend zu kleiden. Das Einhalten einer Kleiderordnung, z.B. bei einer Hochzeit oder einer Beerdigung, zeigt die Achtung vor dem Einladenden oder den übrigen Teilnehmenden und spiegelt wider, dass man den Anlass oder den Ort würdigt. Offizielle oder inoffizielle Kleiderordnungen gibt es auch für viele Berufe. Die Edewechter Oberschule ist ein Ort des Lernens, auch hier ist eine angemessene Kleidung wichtig. Ablenkungen sollen vermieden werden, damit die Schüler sich auf die Inhalte, auf das Arbeiten und das Erbringen von Leistungen konzentrieren können. Mit angemessener Kleidung zeigen die Schülerinnen und Schüler, dass sie die Schule ernst nehmen. Zu freizügige Kleidung ist nicht erwünscht. Kleidung mit gewaltverherrlichenden, rassistischen oder in sonstiger Weise abwertenden Aufdrücken ist grundsätzlich nicht gestattet. In den Unterrichtsräumen ist das Tragen von Jacken und Mützen nicht erwünscht.

15.       Bitte sorgt dafür, dass am Ende der Unterrichtsstunde die Tafel gewischt und der Raum gelüftet wird. Und nicht vergessen: Stellt bitte beim letzten Verlassen des Klassenraums am Schultag sowie nach jedem Unterricht in den Fachräumen die Stühle hoch!

16.       Solltet ihr etwas gefunden haben, das einer Mitschülerin oder einem Mitschüler gehören könnte, so gebt es bitte beim Hausmeister (Herrn Diers) ab. Er legt die Fundsachen in einem Raum in der Pausenhalle aus. Und wenn ihr mal selbst etwas verloren habt, solltet ihr zuerst immer dort nachsehen! Auch für den Fall, dass etwas zu Bruch gegangen ist, ist der Hausmeister der richtige Ansprechpartner. Wenn etwas mutwillig beschädigt wurde, haftet der Verursacher bzw. die Verursacherin.

17.       Nach Unterrichtsschluss müsst ihr alle auf dem direkten Wege sofort nach Hause fahren, sonst erlischt der Versicherungsschutz.

18. Zum Schutz vor Vandalismus und Diebstahl sind die Fahrradstände an unserer Schule videoüberwacht.

19. Wer das schulische W-LAN nutzt, stimmt den ausgehängten Nutzungsbedingungen zu. Bist du damit nicht einverstanden, kannst du das Netzwerk leider nicht nutzen.

20. Es gelten die jeweils aktuellen Hygiene- und Gesundheitsregeln des Landes Niedersachsen und des Hygieneplanes der Edewechter Oberschule. Diese sind zwingend einzuhalten.

Soweit die Regeln, nach denen das Zusammenleben an unserer Schule ablaufen soll. Natürlich können nicht alle denkbaren Situationen im Voraus bedacht werden. Aber wenn alle daran denken, dass das eigene Recht auch immer das Recht des anderen oder der anderen ist, sollte es möglich sein, tolerant und rücksichtsvoll miteinander umzugehen.

Edewecht, November 2023

für die Schulgemeinschaft:     

Peter Röben, Schulleiter

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