Regelungen zu Versetzungen und Abschlüssen
Das Niedersächsische Kultusministerium hat Regelungen für Versetzungen und Abschlüsse getroffen, die der besonderen Situation der Corona-Lage Rechnung tragen sollen. Die Regelungen sind vergleichbar mit denen des Vorjahres. Wichtige Inhalte sind:
• Die Ausgleichsregelung gemäß WeSchVO ist verpflichtend anzuwenden, wenn diese Möglichkeit besteht.
• Wird die Versetzung wegen zweier mangelhafter Leistungen nicht erreicht, besteht ein Rechtsanspruch auf eine Nachprüfung (mündliche Prüfung).
• Wird eine Übergangsberechtigung zur nächsthöheren Schulform aufgrund einer Unterschreitung der Anforderungen in nur einem Fach nicht erreicht, kann in diesem Fach eine Zusatzleistung (z.B. mündliche Prüfung) erbracht werden.
• Soll ein Schuljahr wegen versäumter Inhalte wiederholt werden, so muss dieser Antrag in den Jahrgängen 5 - 8 und 9 RS bis zum 10. Juni 2022 schriftlich mit Unterschrift beider Erziehungsberechtiger bei der Schule eingegangen sein. In den Abschlussjahrgängen (9 HS und 10) ist eine Beantragung bis zum 29. April 2022 notwendig. Die Schule wird hierzu auf dem Elternsprechtag beraten.
Alle hier benannten Inhalte finden sich ausführlich unter den nachfolgenden Links als Downloads:
Regelungen zu Versetzung und Übergängen