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Testpflicht für Genesene nach 3 Monaten


Das Land Niedersachsen hat auf Grundlage einer fachlichen Vorgabe des Robert-Koch-Instituts festgelegt, dass Genesenennachweise nur noch 90 Tage anstatt wie bisher 6 Monate gültig sind. Diese Regelung gilt mit Wirkung zum 15.01.2022. Das bedeutet, dass genesene Schülerinnen und Schüler ohne weitere Impfung wieder früher unter die (derzeit tägliche) Testpflicht fallen. Die Schule wird wie bekannt Testsets zur Verfügung stellen. Die entsprechenden Informationen und Begründungen für die Verkürzung der Gültigkeitsdauer finden Sie unter den nachfolgenden Links. 

Wer gilt als genesen? (Link zum Land Niedersachsen)

Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (Link zum RKI)

Kooperationen


         

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