Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen
Liebe Schulgemeinschaft,
aufgrund der aktuell sehr dynamischen Entwicklung des Pandemiegeschehens hat das Kultusministerium die Regelungen für den Infektionsschutz in Schulen verschärft. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, 24.11.2021.
Kurz zusammengefasst:
Die Testpflicht bleibt bestehen, wird aber um ABIT (Anlassbezogenes Intensiv-Testen) ergänzt, d.h. dass im Falle eines positiven Schnelltests in einer Lerngruppe alle Schülerinnen und Schüler und auch alle Lehrkräfte und weiteres Personal, die in Kontakt mit dieser Person waren, fünf Tage jeden Tag einen Test durchführen müssen. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Im Falle einer ABIT-Testreihe erhalten die betroffenen Lerngruppen ein weiteres Meldeformular für diese Testreihe.
Mehrtätige Tagesfahrten werden bis zum 31.01.2022 untersagt. Die Edewechter Oberschule weitet dies für alle Schulfahrten, auch eintägige, die nicht bereits genehmigt sind, aus.
Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Konferenzen werden wo immer möglich unter 2G+ (geimpft oder genesen UND getestet) oder online durchgeführt. Der Besuch von externen Personen wird auf das absolute Minimum reduziert, externe Besucher müssen geimpft oder genesen und tagesaktuell negativ getestet sein.
Die Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht genesen oder geimpft sind, wird ausgeweitet.
Alle weiteren Inhalte sind den nachfolgenden Ministerbriefen und dem Merkblatt "ABIT" zu entnehmen. Diese finden sich unter den folgenden Infoboxen.
Brief an die Eltern (Kurzfassung)